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Willkommen bei Weckler & Berg - Rechtsanwälte



Wir, Rechtsanwalt Alexander Weckler und Rechtsanwalt Rüdiger Berg, freuen uns, Sie auf unserer Homepage begrüßen zu dürfen. Gerne empfangen wir Sie in unserer Kanzlei auf der Louisenstraße 121, mitten im Herzen der Kurstadt Bad Homburg v.d.Höhe.

Wir sind ein modernes Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen für rechtliche Fragenstellungen mit Tätigkeitsschwerpunkt auf den Gebieten des Arbeitsrechts und Verkehrsrechts. An unserem Standort Bad Homburg v.d.H. betreuen wir unsere Mandanten individuell, kompetent und umfassend. Unsere Beratungsleistungen erstrecken sich sowohl auf den privaten als auch unternehmerischen Bereich.

Die rechtlichen Problemstellungen sind heute so vielfältig wie noch nie. Daher ist es wichtig, einen kompetenten Partner an seiner Seite zu wissen. Hieran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Dafür sind wir, nicht zuletzt auch in unseren für Sie eingerichteten Sprechstundenzeiten bis 19.00 Uhr, für Sie da.

Nehmen Sie einfach Kontakt auf. Oder rufen Sie uns kostenlos an.

Fachgebiete



Als Rechtsanwälte mit langjähriger Erfahrung sowie als Absolventen der Fachanwaltslehrgänge Arbeitsrecht und Verkehrsrecht bieten wir Ihnen eine umfassende und qualifizierte Beratung und Prozessvertretung.

Neben unseren Tätigkeitsschwerpunkten betreuen wir Sie zudem auch in Fragestellungen rund um das Zivilrecht, Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG), u.a.:

Aktuelle Informationen

BGH: Mietminderung bei Wohnflächenunterschreitung

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Mangel einer Mietwohnung aufgrund einer Flächenabweichung auch dann vorliegen kann, wenn der schriftliche Mietvertrag keine Angaben zu der Wohnfläche enthält. (weiter lesen...)

BAG: Fristlose Kündigung bei Vermögensdelikten

Ein vorsätzlicher Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Vertragspflichten kann eine fristlose Kündigung auch dann rechtfertigen, wenn der damit einhergehende wirtschaftliche Schaden gering ist. Umgekehrt ist nicht jede unmittelbar gegen die Vermögensinteressen des Arbeitgebers gerichtete Vertragspflichtverletzung ohne Weiteres ein Kündigungsgrund. (weiter lesen...)

BGH: Mietwagenkosten - Erneut Schwacke-Liste bestätigt

Abermals hatte der BGH über Mietwagenkosten zu entscheiden. Die Vorinstanz hatte die erforderlichen Kosten auf Schwacke-Modus plus 20 Prozent Zuschlag für unfallbedingte Mehrleistungen geschätzt. Das hat der BGH akzeptiert (Urteil vom 9.3.2010, Az: VI ZR 6/09). (weiter lesen...)

Nichtbenennung des Fahrers in Österreich noch folgenlos

Es ist vorläufig nicht möglich, in Österreich verhängte Geldbußen wegen Nichtbenennung des Fahrers in der Bundesrepublik Deutschland zu vollstrecken. Die Vollstreckung kann – so das Finanzgericht Hamburg – nämlich gegen verfassungsrechtliche Grundsätze wie das Verbot des Zwangs zur Selbstbezichtigung oder den Schutz des Kernbereichs des Angehörigenverhältnisses verstoßen (Beschluss vom 16.3.2010, Az: 1 V 289/09).

Beachten Sie: Das Vollstreckungsverbot gilt aber nur noch so lange, bis der „EU-Rahmenbeschluss zur grenzüberschreitenden Vollstreckung von Geldstrafen und -bußen“ vom 24. März 2005 umgesetzt wird. Dies soll zum 1. Oktober 2010 der Fall sein.